Schulfreierklärung weiterer Lehrberufe:

Wie geht es mit der Berufsschule weiter?

von David Lodahl

Der dem i-Magazin nun vorliegende Brief des BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur »Schulfreierklärung weiterer Lehrberufe« wurde der Redaktion von der Bundesinnung zugespielt. Sein Inhalt lautet: ….

Schulfreierklärung weiterer Lehrberufe 

Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor,

wie in dem Ihnen am Freitag, den 13. März 2020, übermittelten Schreiben ausgeführt, ist seit Montag, dem 16. März 2020, bis zum Beginn der Osterferien (3. April 2020) der Unterricht zwar am Lernort Berufsschule ausgesetzt, das bedeutet aber nicht, dass es sich dabei um eine unterrichtsfreie Zeit handelt. Aufgrund der Entwicklungen der letzten zwei Tage und der damit im Zusammenhang stehenden massiven Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf das öffentliche Leben kommt einigen Produktions- und Dienstleistungsbereichen eine Schlüsselrolle zu.

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat in seiner Verordnung vom 15. März 2020 betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von SARS CoV 2 (SARS CoV 2-Verordnung), BGBl. II Nr. 96/2020 festgelegt, welche Bereiche von der Untersagung des Betretens von Betriebsstätten und Dienstleistungsunternehmen ausgenommen sind. Die davon ausgenommenen Berufe sind von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat eine Liste an Lehrberufen erstellt, die im Einklang mit der zitierten SARS CoV 2-Verordnung steht. Diese Berufe sind in der aktuellen Ausnahmesituation für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Lehrlinge sind eine wesentliche Stütze der österreichischen Wirtschaft. Die durch die Liste umfassten Betriebe und Dienstleistungsunternehmen brauchen die Lehrlinge dringend, da es zu gravierenden Ausfällen von Beschäftigten aufgrund von Betreuungspflichten, Pflegenotwendigkeiten bzw. Einreisebeschränkungen von aus einem der Nachbarschaftsstaaten einpendelnden Beschäftigten kommt.

Daher ist es in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Österreich zum Zwecke der Sicherstellung der Grundversorgung notwendig, dass neben den bereits von einer Schulfreierklärung betroffenen Lehrberufen Einzelhandel – Schwerpunkt Lebensmittelhandel, Einzelhandel – Schwerpunkt Feinkostfachverkauf, Drogist, Großhandelskaufmann/-frau sowie Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz auch für Lehrlinge der unten genannten Lehrberufe die Tage vom 18.3. bis zum 22.3.2020 aus zwingenden und im öffentlichen Interesse stehenden Gründen für schulfrei erklärt werden.

Hinweisen möchten wir jedenfalls auf BGBl. II Nr. 98/2020 Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19- Maßnahmengesetzes: Die generellen Präventionsmaßnahmen sind jedenfalls zu beachten und den Anordnungen der Gesundheitsbehörde Folge zu leisten.

Lehrberuf Bezug zur SARS CoV 2- Verordnung, BGBl. II Nr. 96/2020 Begründung der WKO
Bäcker Lebensmittelhandel Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers, offen Produktion in Backstube
Fleischverkauf Lebensmittelhandel Offen Verkaufsgeschäft, da Gleichstellung mit dem Lebensmittelhandel
Fleischverarbeitung Lebensmittelhandel Offen Verkaufsgeschäft, da Gleichstellung mit dem Lebensmittelhandel
EH- SP Parfümerie Drogerie Offen für den Verkauf von Drogerieartikeln
EH-SP Telekommunikation Telekommunikation Offen: Handyshops und Geschäftslokale für Telekommunikationsdienst- leistungen (inkl. Installation, Wartung von Kommunikationsdiensten und – geräten)
E-Commerce Kaufmann Onlinehandel Offen da Ausnahme Lieferdienste, jetzt verstärkte Nachfrage
Installations- u. Gebäudetechnik Wartung kritische Infrastruktur – Sicherheit Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur, Notfall
Kälteanlagentechnik Wartung kritische Infrastruktur Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur, Notfall
Karosseriebautechnik KFZ-Werkstatt Offen bezüglich KFZ-Werkstätte: Wartung, Notfall, kein Verkauf
Kraftfahrzeugtechnik KFZ-Werkstatt Offen bezüglich KFZ-Werkstätte: Wartung, Notfall, kein Verkauf
Land-u. Baumaschinentechnik KFZ-Werkstatt Offen bezüglich KFZ-Werkstätte: Wartung, Notfall, kein Verkauf
Luftfahrzeugtechnik öffentlicher Verkehr Wartung, Notfall
Elektronik Wartung kritische Infrastruktur Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall- Dienstleistungen
Elektrotechnik Wartung kritische Infrastruktur Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall- Dienstleistungen
Mechatronik Wartung kritische Infrastruktur Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall- Dienstleistungen
Fahrradmechatronik Werkstatt Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur, Notfall für Botendienst etc.
Entsorgungs- u. Recyclingfachmann/-frau Abfall-Entsorgungsbetrieb Zulässig, Abfallentsorgung
Reifen- u. Vulkanisationstechnik KFZ-Werkstatt Wartung, Notfall, kein Verkauf
Metalltechnik Produktion läuft weiter
Metallbearbeitung Produktion läuft weiter
Metallgießer Produktion läuft weiter
Oberflächentechnik Produktion läuft weiter
Applikationsentwicklung – Coding Wartung kritische Infrastruktur Service, Notfall
Informationstechnologie – Schwerpunkt: Betriebstechnik Wartung kritische Infrastruktur Service, Notfall
Informationstechnologie – Schwerpunkt: Systemtechnik Wartung kritische Infrastruktur Service, Notfall
Informationstechnologie – Informatik (auslaufend) Wartung kritische Infrastruktur Service, Notfall
Informationstechnologie – Technik (auslaufend) Wartung kritische Infrastruktur Service, Notfall
EDV Kaufmann/-frau Wartung kritische Infrastruktur Verkauf, Notfall
Speditionskaufmann Lieferdienste läuft weiter, essentiell für kritische Infrastruktur (Ausnahme Lieferdienste)
Speditionslogistiker Lieferdienste läuft weiter, essentiell für kritische Infrastruktur (Ausnahme Lieferdienste)
Betriebslogistiker Lieferdienste läuft weiter, essentiell für kritische Infrastruktur (Ausnahme Lieferdienste)
Güterbeförderung Lieferdienste läuft weiter, essentiell für kritische Infrastruktur (Ausnahme Lieferdienste)
Nah- und Distributionslogistiker Lieferdienste läuft weiter, essentiell für kritische Infrastruktur (Ausnahme Lieferdienste)
Bankkauffrau/-mann Banken (Ausnahmen) Offen, da kritische Infrastruktur
Doppellehre EH-Kfm mit dem Schwerpunkt Lebensmittelhandel Lebensmittelhandel Offen Verkaufsgeschäft, da kritische Infrastruktur
Doppellehre EH-Kfm mit dem Schwerpunkt Parfümeriewarenhandel Drogerie Offen Verkaufsgeschäft, da kritische Infrastruktur
Doppellehre EH-Kfm mit Schwerpunkt Feinkostverkauf Lebensmittelhandel Offen Verkaufsgeschäft, da kritische Infrastruktur
Doppellehre Drogist Drogerie Offen Verkaufsgeschäft, da kritische Infrastruktur
Doppellehre Großhandel Lebensmittelhandel Offen Verkaufsgeschäft, da kritische Infrastruktur
Doppellehre Pharmazeutisch kaufmännische Assistenz Lebensmittelhandel Offen Verkaufsgeschäft, da kritische Infrastruktur

Das bedeutet, dass Lehrlinge dieser Lehrberufe die für die unumgänglich notwendige Zeit schulfrei gestellt sind. Es ist davon auszugehen, dass durch diese Befristung die Unterschreitung des Ausmaßes der im Lehrplan vorgesehenen Zeit um mehr als ein Zehntel nicht gegeben ist.

Was ist in der Berufsschule zu tun?

Bitte informieren Sie proaktiv bzw. bei Kontaktaufnahme durch die Schüler/innen diese über die getroffene Änderung. Betroffen sind sowohl Schüler/innen, die im genannten Zeitraum einen Lehrgang besuchen, als auch Schüler/innen, die einen jahrgangsmäßig organisierten Berufsschulunterricht absolvieren. Für die Schüler/innen bedeutet diese Änderung, dass sie, da sie schul- und damit unterrichtsfrei haben, ihre Tätigkeit im genannten Zeitraum im Betrieb aufnehmen müssen.

Die von dieser Änderung betroffenen Berufsschüler/innen

  • nehmen ihre Tätigkeit im Betrieb auf
  • behandeln im gegebenen Zeitraum keine schulischen Arbeitsaufträge
  • müssen ihr Lern- und Arbeitspensum nicht dokumentieren.

Quelle: Bundesministerium für Bildung , Wissenschaft und Forschung

 

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