Verpflichtende Rauchwarnmelder nun auch in Salzburg

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Nicht zuletzt auf Grund der nachdrücklichen Forderungen der Salzburger Landesinnung nach Übernahme der OIB-Richtlinien OIB 2 und OIB 6, so wie es das Land bereits 2004 im Einklang mit allen Bundesländern beschlossen hat, wurde dem nunmehr auch im großen Umfang Rechnung getragen.

Besonders hingewiesen wird hier auf zwei wesentliche Änderungen:

Der Salzburger Landesinnungsmeister Ing. Michael Brettfeld informiert zum Thema Salzburger Bautechnikverordnung Neu. 1. Die Regelungen zum Brandschutz (OIB 2) wurde Großteils in der neuen Bautechnikverordnung umgesetzt. Dazu sollte auf die nunmehr geltende Verpflichtung, Rauchwarnmelder einzubauen, hingewiesen werden:
In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden (OIB 2).

In- und Außerkrafttreten:
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Salzburger Bautechnikverordnung anhängigen baurechtlichen Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Bestimmungen fortzuführen.

2. Durch die Umsetzung der OIB 6 besteht nunmehr die Möglichkeit, Elektrodirektheizungen einzubauen. Es fand dazu im Februar ein Informationsabend statt, in welchem mögliche Beispiele aufgezeigt wurden, die den zukünftigen Anforderungen an einen Neubau entsprechen. Insbesondere wurde auf die Möglichkeiten eine Elektrodirektheizung einzubauen, eingegangen.

In der BAUAkademie finden zur neuen Bautechnikverordnung auch zwei Seminarveranstaltungen (Anmeldung steht zum Download weiter unten bereit) am 20.9. sowie am 10.11.2016 statt.

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