OeMAG Förderantragstellung 2016

von

Der Fördertarif für das nächste Jahr ist noch nicht fixiert, aber der Tarif wird für nächste Woche erwartet. Die Antragstellung läuft wieder in zwei Schritten ab:

  1. »Ticket« lösen um die grundlegenden Daten einzugeben (Login-Button unter www.oem-ag.at).
  2. Frühestens 18 Stunden nach der Ticketziehung kann im zweiten Schritt der Förderantrag vervollständigt werden (»Login mit Ticket«). Für diesen zweiten Schritt hat man 168 Stunden (7 Tage) Zeit. Der genaue Zeitraum für die Vervollständigung des Tickets kann in der Ticket-Bestätigungsmail bzw. auf dem Bildschirm nach erfolgreicher Ticketziehung gefunden werden.

Informationen zur Antragstellung:
Ein Förderantrag kann nur dann bei der Ökostromabwicklungsstelle eingebracht werden, sofern mit der Errichtung bzw. Revitalisierung der Anlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde. Als Zeitpunkt des Einlangens eines Antrages gilt der Eingang des vollständigen Ticket-Antrages. ACHTUNG: Werden an einem Kalendertag mehrere Ticket-Anträge, die dieselbe Anlage (Zählpunktbezeichnung) betreffen, eingebracht, ist nur das letzte Ticket gültig. Der Antrag kann somit nur mit dem zuletzt gezogenen Ticket vervollständigt werden!

OeMAG ist jederzeit berechtigt, Benutzer vom Zugriff auf das elektronische Abwicklungssystem auszuschließen. Daher ist insbesondere die Anwendung von automatisierten Eingabesystemen (»robots«) nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Antragstellung. Insbesondere bei Tickets, die innerhalb von 15 Sekunden nach Systemfreischaltung ausgefüllt abgeschickt werden, geht die OeMAG davon aus, dass diese Tickets nicht manuell, sondern mit sogenannten automationsgestützten Eingabesystemen (»robots«) abgegeben wurden.

Sollte der Ökostromerzeuger, der einen Antrag für eine PV-Anlage im Jahr 2016 eingebracht hat, von der OeMAG eine E-Mail mit der »Aufforderung zur Erfassung der übrigen vertragsrelevanten Daten« erhalten, so ist er verpflichtet, der OeMAG binnen 3 Monaten nach Erhalt dieser E-Mail geeignete Nachweise (zB gegengezeichnetes Angebot, Rechnungen, Verträge etc.) über die Bestellung der beantragten Photovoltaikanlage zu übermitteln. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann der Antrag des Ökostromerzeugers nicht im Förderkontingent berücksichtigt werden.

Technische Voraussetzungen:
Für die Fördervergabe 2016 kann der Internet Explorer Version 6 oder älter aus technischen Gründen nicht mehr unterstützt werden. Deshalb wird darum gebeten, ein Update rechtzeitig durchzuführen oder auf einen anderen Browser umzusteigen (zum Beispiel Firefox, Chrome etc).
Bereits vergebene Benutzernamen, Antragsnummern und Passwörter können für die neue Antragstellung nicht verwendet werden! Um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Förderantrags-Applikation zu gewährleisten, bitte darauf achten, dass zumindest für diese Applikation Cookies zugelassen werden.

Der gesamte Leitfaden zur Antragstellung 2016: http://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/photovoltaik/2016_Leitfaden_Ticketsystem_OeMAG.pdf

Ähnliche Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar

* Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.

Unseren Newsletter abonnieren - jetzt!

Neueste Nachrichten aus der Licht- und Elektrotechnik bestellen.