LKD – Partner für Notlichtanlagen

von Sandra Eisner

Des Weiteren werden viele Arbeitsstätten über Arbeitsstättenverordnungen und Richtlinien sowie über Behördenvorschreibungen zur Errichtung einer solchen Not- bzw. Sicherheitsbeleuchtungsanlage verpflichtet. Es handelt sich um eine Beleuchtungsanlage, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung wirksam wird, um Personen ein möglichst sicheres, rasches und richtungsgeführtes Verlassen des Gebäudes auf kürzestem Wege und in möglichst kurzer Zeit zu ermöglichen. Eine Notbeleuchtung besteht deswegen im Allgemeinen aus Rettungswegekennzeichnung (Rettungszeichenleuchten) und Sicherheitsbeleuchtung (Sicherheitsleuchten zur Aufhellung des Rettungsweges).
Zusätzliche Sonderformen: Antipanikbeleuchtung, Orientierungsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme.Bei der Errichtung der Not- bzw. Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind zusätzlich zum Elektrotechnikgesetz noch folgende Richtlinien zu beachten:

Verbindliche Bestimmung

  • ÖVE/ÖNORM E 8002

Anerkannte Regeln der Technik

  • ÖNORM EN 1838 Lichttechnische Anforderungen
  • ÖVE/ÖNORM EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme
  • ÖVE/ÖNORM EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • ÖVE/ÖNORM EN 50272-2 Sicherheitsanforderungen an Batterien und statio. Batterieanlagen
  • ÖNORM Z 1000-2 Sicherheitskennfarben und –kennzeichen Teil 2: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen

Zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Aufrechterhaltung des Betriebes dieser Anlagen sind vom Besitzer/Eigentümer wiederkehrende Prüfungen und Wartungen (inkl. Protokollierung) zu gewährleisten.
Gesetzlich vorgeschrieben: Eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage muss in ihrer Gesamtheit regelmäßig nach den Grundsätzen der ÖVE/ÖNORM E 8001-6-622 u. ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 überprüft werden.
Eine regelmäßige Wartung ist notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Der Bewohner/Eigentümer des Gebäudes (Verfügungsberechtigter) muss eine zuständige Person bestimmen (Anlagenverantwortlicher), welche die Wartung des Systems überwacht. Diese Person muss ausreichende Befugnisse haben, um die Ausführung der notwendigen Arbeiten veranlassen zu können, die notwendig sind, um die korrekte Betriebsbereitschaft des Systems sicherzustellen.

Es sind folgende Prüfungen durchzuführen und die Ergebnisse zu protokollieren:

Tägliche Prüfung: Manuelle Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung bei Gruppen- oder Zentralbatterieanlagen.
Bei einer automatischen Prüfeinrichtung genügt eine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktionen!

Wöchentliche Prüfung: Manuelle Prüfung der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung bei Einzelbatterieanlagen.
Bei einer automatischen Prüfeinrichtung genügt eine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktionen!

Jährliche Prüfung: Überprüfung der ausreichenden Kapazität der Batterien durch Entladung mit allen angeschlossenen Verbrauchern.
Wenn bei der Prüfung der Batterien weniger als zwei Drittel der erforderlichen Nennbetriebsdauer festgestellt wird, ist die Batterie zu erneuern.

2-jährige Prüfung: Überprüfung der ausreichenden Beleuchtungsstärke der Anlage. Lichtmessung.

Zum Abschluss der Jahresinspektion und der periodischen Prüfungen muss der für das Gebäude verantwortlichen Person eine Prüfbescheinigung/ein Prüfbuch ausgehändigt werden. Das Prüfbuch muss von einer durch den Besitzer/Eigentümer ernannten verantwortlichen Person bei der baulichen Anlage geführt werden und für entsprechend bevollmächtigte Personen (z.B. Behörden) zur Einsichtnahme verfügbar sein.

Im Prüfbuch müssen mindestens folgende Informationen aufgezeichnet werden:

  • Datum der Inbetriebnahme der Anlage einschließlich jeder Bescheinigung über Änderungen;
  • Datum jeder wiederkehrenden Prüfung und jedes Tests;
  • Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jede durchgeführte Wartung, Prüfung und Tests;
  • Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jeden Fehler und jede durchgeführte Abhilfemaßnahme;
  • Datum und kurzgefasste Einzelheiten über jede Änderung an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage;
  • wenn eine automatische Prüfeinrichtung verwendet wird, müssen die Hauptmerkmale und die Arbeitsweise dieses Geräts beschrieben sein.

LKD Licht-Kommunal-Digital GmbH bietet einen einfachen und schnellen Service für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Durch die unkomplizierte und schnelle Abwicklung mittels LKD-Servicenummer, welche 24 Stunden/365 Tage im Jahr verfügbar ist, stehen die Servicetechniker in minimalen Reaktionszeiten zur Verfügung. Auch für Planungsleistungen und Ausführungshinweise (z.B. für Änderungen oder Erweiterungen Ihres Sicherheitsbeleuchtungssystems) steht LKD sehr gerne als Partner zur Seite.

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