LED-Förderung 2015/2016

von Sandra Eisner

Der weltweite Klimawandel und seine Auswirkungen gelten als große Herausforderung für Wirtschaft und Politik: Wie können seine Konsequenzen aktiv beeinflusst und somit im besten Fall gering gehalten werden? Die Europäische Kommission ruft in diesem Zusammenhang zu energiesparenden Maßnahmen auf: So soll u.a. mithilfe von klimafreundlichen Produkten bis 2020 eine CO2-Reduktion von 20 % erreicht werden. Als finanziellen Anreiz stellt das BMLFUW (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) Förderungsmittel bereit – denn Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Umweltbelastung beitragen, sind oft teurer als konventionelle Lösungen.

Gefördert werden vom Bund LED-Leuchten, Kabel und Leitungen, Rohr- und Tragsysteme, Schalt-, Steuer- und Steckgeräte sowie Lichtsteuerung.Und nun zu den Fakten:
Im Zuge der betrieblichen Umweltförderungen des Bundes wird die Umstellung von konventionellen Leuchten bzw. von herkömmlichen Beleuchtungssystemen auf LED-Systeme im Innenbereich finanziell unterstützt.
Achtung: Eine Neuinstallation sowie der reine Austausch von konventionellen Leuchtmitteln (wie Glühlampe, Leuchtstoffröhre usw. gegen LED-Leuchtmittel) sind nicht förderungswürdig! Allein für den Wechsel auf LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Ein Zuschlag ist bei zusätzlicher Installation von Lichtsteuerungssystemen möglich.

Verantwortlich für die Abwicklung der Umweltförderung ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Sie entscheidet über die Vergabe und berechnet die Höhe der Förderung, diese richtet sich nach den förderungsfähigen Kosten sowie nach diversen Faktoren wie den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Ausmaß des erzielten Umwelteffektes.

Folgende Rahmenbedingungen sind zu beachten:

  • Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss zumindest 500 Watt betragen.
  • Der Antrag kann erst nach der Umsetzung des Projektes gestellt werden – spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung.
  • Die komplette Leuchtsituation (also der erfolgte Umstieg auf das LED-System) ist dauerhaft einzuhalten! Eine Veränderung nach erhaltener Förderung ist nicht möglich!
  • Die LED-Systeme müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen.

Wer kann diese Förderung beantragen?
Berechtigt zur Antragstellung sind Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen sowie Gemeinden und Landwirte unter speziellen Rahmenbedingungen.
Ausnahme: Sollte für ein Projekt bereits eine begünstigte Tarifförderung, Ökostrom oder Mittel aus der Wohnbau- bzw. Landwirtschaftsförderung bezogen werden, so ist diese Förderung nicht möglich.

Die Förderung kann für die Umstellung von konventionellen Leuchten bzw. von herkömmlichen Beleuchtungssystemen auf LED-Systeme im Innenbereich beantragt werden.Höhe der Förderung
Ausgangspunkt für die Ermittlung der Förderungshöhe sind die förderungsfähigen Investitionen, also jene Produkte und Anteile, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erzielung des Umwelteffektes stehen.
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss vergeben. Sie beläuft sich auf 600 Euro pro installiertem Kilowatt Anschlussleistung. Die Förderung ist allerdings mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderungskosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für die Planung und Montage.
Bei zusätzlicher Installation einer Lichtsteuerung wird ein Zuschlag von 100 Euro pro Kilowatt ausbezahlt.
Wichtig: Eine Förderung ist ausschließlich im Rahmen von »De-minimis« möglich, die einer vereinfachten Förderungsberechnung unterliegen. Innerhalb von drei Steuerjahren können hier pro Betrieb Förderungen bis zu 200.000 Euro in Form von nicht rückzahlbaren Beträgen beantragt werden. Sollten bereits »De-minimis«-Förderungen vorliegen, so sind diese im online-Antrag anzuführen.
Nähere Informationen zu den »De-minimis« sind unter umweltfoerderung.at/detailinfo abrufbar.
Vorsicht bei größeren Unternehmen! Es ist nicht möglich, die Förderung auch für Zweigstellen zu beziehen! Die Förderung kann nur einmalig vom Besitzer beantragt werden.

Benötigte Unterlagen bei der Antragstellung
Neben dem unterfertigten Formular Rechnungszusammenstellung ist auch eine Bestätigung der Zeichnungsberechtigung erforderlich. Folgende Unterlagen sind in elektronischer Form im Zuge der online-Antragstellung zu übermitteln:

  • Sämtliche standardübliche Produktdatenblätter
  • Unterfertigtes Formular Rechnungszusammenstellung inklusive Bestätigung der Zeichnungsberechtigung
  • Rechnungskopien mit Angaben zu Anzahl und Leistung der installierten LED-Leuchten

Bei einer möglichen Contracting- oder Leasingfinanzierung wird der entsprechende Vertrag benötigt sowie ein Nachweis über bereits bezahlte Raten.

Der Antrag ist spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung zu stellen. Förderungsablauf
Nach erfolgreicher Antragstellung auf umweltfoerderung.at werden die eingereichten Unterlagen von der KPC geprüft und somit die Förderungswürdigkeit beurteilt – im Falle der Genehmigung durch das BMLFUW erhalten Sie einen Bescheid über die Annahmeerklärung und direkt im Anschluss die Auszahlung der Förderung. Je nach Auslastung erfolgt dies in einem zeitlichen Rahmen von ein bis vier Monaten (von der Antragstellung bis zur Auszahlung).

Unser Tipp: Bereits vor Stellen des Antrages bei der KPC Informationen einholen, ob noch Ressourcen für diese Förderung vorhanden sind!

Die Förderung im Überblick
Förderungshöhe: 600 Euro/kw
Die Förderung ist mit 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Zuschlagsmöglichkeit für Lichtsteuerung oder sonstiges Steuerungssystem: 100 Euro/KW
Förderung im Rahmen von »De-minimis«

Gefördert werden:

  • LED-Leuchten
  • Kabel und Leitungen
  • Rohr- und Tragsysteme
  • Schalt-, Steuer- und Steckgeräte
  • Steuerung

Nicht gefördert werden:

  • Austausch von konventionellen Leuchtmitteln (wie Glühlampe, Leuchtstoffröhre usw. gegen LED-Leuchtmittel)
  • LED-Systeme in Neubauten
  • LED-Stripes
  • Werbebeleuchtung
  • Außenbeleuchtung (Nähere Informationen zu einer möglichen Förderung bei Optimierung von Straßenbeleuchtung findet man auf www.umweltfoerderung.at/energiesparen_betriebe)

Weitere Informationen
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9
1092 Wien

Tel.: 01-31631-714 (Durchwahl Serviceteam LED-Systeme)
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at

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