Neue Elektrotechnikverordnung:

Klare Regelungen für die Anwendung der OVE E 8101

von Moritz Hell

Am 9. Juli ist die neue Elektrotechnikverordnung ETV 2020 in Kraft getreten. Damit ist jetzt auch die Anwendung und somit die Rechtssicherheit der OVE E 8101 klar festgelegt.

Die neue Elektrotechnikverordnung ETV 2020 dient wie bisher der Regelung der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie anderer Anlagen in deren Einflussbereich. Die wesentlichen Neuerungen: Die Liste der verbindlichen Normen ist deutlich kürzer. Nur noch rein österreichische elektrotechnische Normen und elektrotechnische Referenzdokumente können zukünftig verbindlich erklärt werden. Im Anhang II der ETV 2020 werden außerdem nicht verbindliche elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften aufgezählt, bei deren Anwendung davon ausgegangen werden kann, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Elektrotechnikgesetzes ETG 1992 erfüllt sind.

Rechtssicherheit bei Anwendung der OVE E 8101

Eine dieser neu kundgemachten Normen ist die OVE E 8101:2019-01-01 »Elektrische Niederspannungsanlagen«. Mit der Kundmachung dieser Norm und unter gleichzeitiger Zurückziehung der veralteten verbindlichen Normen (ÖVE/ÖNORM E 8001, OVE EN 1) ist nun die Anwendung und somit auch die Rechtssicherheit bezüglich der Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen klar festgelegt: Bei vollständiger und korrekter Anwendung der OVE E 8101:2019-01-01 werden die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des ETG 1992 für elektrische Niederspannungsanlagen erfüllt. Sollte die Norm nicht oder nicht vollständig angewandt werden, so ist die Erfüllung der Anforderungen auf Grundlage einer Risikobeurteilung darzulegen. Für diese neue Regelung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr.

www.ove.at

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2 Kommentare

Michael Hirsch 27. Juli 2020 - 13:47

Die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen rund um OVE E 8101 sind eben anders (siehe dazu auch Veröffentlichungen in der Fachpresse und Erläuterungen zur ETV). Das ist eben jetzt der Unterschied. OVE E 8101 ist KEINE verbindliche Bestimmung wie wir bisher verbindliche Bestimmungen kannten, sondern eine KUNDGEMACHTE Bestimmung, die, wenn sie berücksichtigt wird dem Errichter die Sicherheit gibt, eine elektrische Niederspannungsanlage zu errichten, die den Anforderungen nach Sicherheit gem. § 3 ETG 1992 voll entspricht. Natürlich kann man damit zur Ansicht kommen, sie sei quasi-verbindlich. Normen sin eben ein Produktionsmittel der Elektrotechniker. 600 € für eine Ausgabe von OVE E 8101 sollten für jedes Unternehmen zweifelsfrei drinnen sein. Überdies hat jeder Wiener Elektriker, sofern er sich die Mühe gemacht hat im Februar/März 2019 eine bestimmt Innungsveranstaltung zu besuchen, eine geschenkt bekommen. Es wurden meines Wissens nach nicht alle abgeholt. Aber um die Norm bzw die Kosten der Norm geht es eigentlich gar nicht. Wesentlich aufwändiger ist das Durcharbeiten oder der Besuch von Schulungsveranstaltungen. Diese Mühen werden wohl niemandem erspart bleiben, sind bei der Wahl des geeigneten Partners Ihrer Wahl wesentlich mehr wert als eine Gratis-Bestimmung. Hilfestellung gibt es allemal (siehe auch http://www.hirsch-elektrotechnik.at).
Glück auf bei der Anwendung von OVE E 8101, Michael Hirsch

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Gerhard Hackl 24. Juli 2020 - 17:10

Nun ist die ÖNORM E 8101 zwar zum Gesetz erhoben worden, kostenfrei lesen oder laden ist nicht wie bei der ÖNORM E 8001 möglich. Das muss sofort geändert werden, den Gesetze sowie verbindliche Normen müssen zugänglich sein, damit diese auch tatsächlich umgesetzt werden können. Da ist noch einiges zu tun, dass jeder Zugang zu diesen Vorschriften und Normen hat.

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