AFDD:

Ja oder Nein und warum?

von Moritz Hell
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Sie ahnen es, es geht um den AFDD. Auf den heurigen Power Days in Salzburg wurde ich geradezu mit dieser Frage gelöchert.

Ist »er« jetzt Pflicht? Was hat es mit der Empfehlung auf sich? Muss ich oder muss ich nicht? Ich möchte vorausschicken, Pflicht ist »er« – der AFDD – in Österreich seit 2012. Das steht in der Elektroschutzverordnung und im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), aber alles der Reihe nach.

Die neue Norm OVE 8101 schreibt den AFDD ausdrücklich vor und geht sogar noch einen Schritt weiter! Im Teil 421.7 (Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen) ist der AFDD vorgesehen, um die Auswirkungen von Lichtbögen zu reduzieren und somit das Brandrisiko zu vermindern. Es wird also darauf hingewiesen, dass bei gewissen Situationen und Fehlerbildern eine Brandgefahr besteht. Wir als Elektrotechniker müssen handeln und die Installationsgewohnheiten dahingehend ändern.

Die Norm wird im Weiteren sehr konkret und schreibt einen AFDD in Stromkreisen bis 16 A in Schlafräumen von Heimen für Behinderte und alte Menschen und in Schlafräumen von Kindergärten vor. Zu bedenken ist, dass an diesen Orten KindergärtnerInnen und PflegerInnen arbeiten, die alleine schon gemäß ASchG vor dem Brandrisiko geschützt werden müssen! Ein AFDD ist daher in diesen Anlagen flächendeckend einzusetzen und bei bestehenden Anlagen nachzurüsten. Nein, einen Bestandsschutz kennt das ASchG nicht! Der AFDD wir hier also rechtlich zweimal gefordert. Aus meiner Sicht ist die Rechtslage hier sehr eindeutig.

Ein wenig anders sehe ich die Lage in Schlafräumen von Wohngebäuden. Hier greift das ASchG eher selten. Bei der Nutzung als Home Office, einer gewerblichen Verwendung oder bei Anstellung einer Putzhilfe greift das ASchG wiederum.

Was heißt jetzt eigentlich »empfehlen«?

Da in der Norm auf die Brandgefährdung durch elektrischen Strom hingewiesen wird, ist ein Raum, für den es die »Empfehlung« gibt, so zu errichten und zu betreiben, dass das Schutzziel erreicht wird. Eine mögliche Maßnahme ist der AFDD, andere Maßnahmen sind jedoch auch zulässig. Welche Maßnahmen könnten das sein? Nichts zu tun ist zu wenig. Neben dem AFDD fällt mir eine Verrohrung in Metall ein. Für Steckverbindungen fällt mir aber nichts Brauchbares ein, haben Sie eine Idee? Wenn man also in einer Wohnung von einer »üblichen Verwendung« ausgeht, ist ein AFDD in jedem Schlaf- und Kinderzimmer wohl zwingend zu installieren, außer der Eigentümer ist kinderlos und weder gebrechlich oder beeinträchtigt. In Mietwohnungen wird eine Kinder- und Gebrechlichkeitsklausel wohl kaum im Mietvertrag zu verankern sein.

Welche Stromkreise sind betroffen?

Nach ASchG alle, für die es einen AFDD gibt. Das sind 230-V-Stromkreise bis 40 A. Da es für die 400-V-AFDD im Drehstromkreis noch keine Prüfnorm gibt, bleiben die erst einmal ungeschützt.

Nach der OVE 8101 werden nur Wechselstromkreise, egal ob Licht- oder Steckdosenkreise, bis 16 A betrachtet. Hier ist eindeutig festgehalten, dass der AFDD am Abgang hinter dem Leitungsschutzschalter zu installieren ist. Physikalisch geht das auch nicht anders, da im Leitungsschutzschalter eine Spule eingebaut ist – der magnetische Kurzschlussauslöser. Dieser hat bei hohen Frequenzen, die der AFDD auswertet, einen hohen XL. Weiters ist die Fehlersuche deutlich einfacher, wenn zumindest der Stromkreis bekannt ist, in dem der Fehler ist. So gesehen ist die Forderung sinnvoll.

Abschließend kann ich nur empfehlen, sich mit der neuen OVE 8101 auseinander zu setzen. Sie ist Regel und Stand der Technik. Vergessen Sie nicht, über den Tellerrand zu schauen, es gibt auch noch anderes Regelwerk und sogar gesetzliche Verpflichtungen, die bei der Errichtung und beim Betrieb von elektrischen Anlagen zu beachten sind. Helfen Sie Ihren Kunden dabei, Strom noch sicherer zu machen!

www.siemens.at

Ihr Ansprechpartner:

Rainer BradeRainer Brade

Produktmanager Siemens

Low Voltage and Products

Tel.: 05 1707 652 38

E-Mail: rainer.brade@siemens.com

 

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