Investitionsförderung gestartet

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Folgende wichtige Informationen gilt es zu beachten:

Förderstart: 24. Februar 2015 (Förderende 14. Dezember 2015)
Förderbudget: 17 Millionen Euro
Fördersatz:
275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen
375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen
NEU: Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung; spätestens jedoch bis 7. März 2016 (wenn Registrierung am 14. Dezember 2015 erfolgte)
NEU: Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Person; max. 30 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen
NEU: Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen (nicht aber am selben Standort)
Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden
Weiterhin sind nur 5 kWp einer Anlage förderbar

Der Weg zur Förderung:
Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt.
Registrierung: Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.
Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen abgerechnet erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.

Auf Grund der Umsetzungsfrist von 12 Wochen ist es wichtig, entweder bei der Registrierung bereits alle notwendigen Bescheide vorliegen zu haben, oder sie rechtzeitig zu erhalten, damit die Anlage innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung errichtet werden kann. Ansonsten erlischt der Förderantrag.

Quelle: PVA

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