Infrarot-Förderung – was wird gefördert?
Gefördert wird die Installation einer easyTherm-Infrarotheizungslösung für die gesamte Wohnung oder in einem Haus (Sanierung oder Neubau). Die Infrarotheizungslösung wird dabei normgerecht ausgelegt inklusive aller erforderlichen Regelungen, sowie fachgerecht installiert und in Betrieb genommen.
Infrarot-Förderung – was erhalte ich?
easyTherm möchte den Umstieg auf eine High-Tech-Infrarotheizung für wirtschaftliche und wohlige Wärme noch mehr erleichtern und hat dafür eine Förderung ohne »Wenn und Aber« ins Leben gerufen:
- Keine Rückzahlung – fixer Zuschuss durch Einmalzahlung von € 500 für eine Wohnung oder € 1000 für ein Haus
- Unabhängig vom Nettoeinkommen
- Keine komplizierten m²-Regelungen
- Keine komplizierten Regelungen, die auf Baukosten abzielen
- Österreichweit einheitlich
- Ganz einfache Kriterien: normgerechte Auslegung der Heizungslösung nach DIN EN 12831, Infrarot als Komplettheizsystem für Wohnung oder Haus
Infrarot-Förderung – was muss ich tun?
In nur 4 Schritten kommt man ganz einfach zur Infrarotheizungs-Förderung:
- Ganz easy: Ab 16.6.2016 Infrarotheizung bei easyTherm oder bei einem easyTherm-Partner bestellen – Rechnungslegung und fachgerechte Installation bis 31.12.2016 erforderlich.
- Das vollständig ausgefüllte Antragsformular per Post an easyTherm senden oder einscannen und über das Online-Formular oder per E-Mail an easyTherm senden.
- Kopie der Rechnung, des Übergabeprotokolls und des Zahlungsnachweises der easyTherm-Heizung per E-Mail, Post oder Fax an easyTherm senden.
- Zurücklehnen und die behagliche easyTherm-Wärme genießen – easyTherm kümmert sich inzwischen um die Abwicklung und Überweisung der Förderungssumme durch die e-Marke Österreich, die Qualitätsmarke der WKO Elektrotechnik.
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Hätten wir das alles schon vorher gewusst. Das hat noch Niemand geboten. Abwrackprämie war Gestern.