Ihre Unterschrift zählt!

von Thomas Buchbauer

Das Formular zur Unterschriftenaktion steht unten zum Download bereit!

Die Unterschriften werden von der Bundesinnung gesammelt und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zugesandt.
Hier werden die zentralen Punkte erklärt, um die es bei der Aktion im Detail geht:

Senkung der Lohnnebenkosten: Diese zentrale Forderung bezieht sich auf ein Versprechen, das vor Jahrzehnten gegeben, aber immer noch nicht umgesetzt wurde. Ein Beispiel zum besseren Verständnis: Ein Monteur erhält laut Kollektivvertrag 12 Euro brutto in der Stunde. Die dem Kunden verrechnete Arbeitsleistung beträgt 45-50 Euro. Dazwischen liegen die Selbsterhaltungskosten der Firma und eine Gewinnspanne von 7%. Das Doppelte der 12 Euro entfallen jedoch auf die Lohnnebenkosten, die als reine Steuerabgaben zu sehen sind. Daraus ergibt sich ein immer schwerer zu finanzierender Faktor Arbeit. Durch eine Senkung würde sich der Stundensatz reduzieren, wodurch sich Dienstleistungen besser verkaufen ließen und außerdem die Möglichkeit offeriert, mehr Leute zu beschäftigen. Insgesamt würde ein deutliches Plus an Arbeitsleistung entstehen!

Anerkennung von Häuselbauer als Unternehmer: Wenn ein Häuselbauer und die beteiligten Unternehmen für den Zeitraum des Bauens keine Mehrwertsteuer zahlen müssten, wären automatisch alle Preise um 20% gesenkt. Dafür würden jedoch bis zu 3 Milliarden Euro, die dem österreichischen Staat derzeit pro Jahr durch Schwarzarbeit verloren gehen, wieder an Steuerleistungen hinzukommen. Denn wenn billiger gebaut werden kann, wird auch weniger gepfuscht, wodurch sich der Bauherr auf sichere Arbeitsleistung und Gewährleistung verlassen kann. Bevor der Staat also aufgrund von Pfuscharbeit gar nichts bekommt, könnte er dem privaten Bauherren die Finanzierung durch den Wegfall der MW erleichtern, was ihm im Gegenzug alle sonstigen Steuerleistungen ausführender Unternehmen bescheren würde. Damit wären auch sonstige Förderungen oft nicht mehr notwendig!

Deklaration aller beteiligten Unternehmen: Wenn ein Häuselbauer nun als Unternehmer gilt, müssen vor Beginn des Baus alle beteiligten Unternehmen deklariert werden. Nur diese sind dann auch von der Mehrwertsteuer befreit. Das gleiche gilt für öffentliche Unternehmen bei Generalunternehmerschaften, was garantiert, dass nur die Unternehmen bauen, die auch ausgeschrieben wurden.

Ausnutzung des Spielraumes beim Vergabeverfahren: Laut EU-Recht, dürfen für 20% einer ausgeschriebenen Summe lokale Unternehmen herangezogen werden. Von diesem Recht muss jedoch auch, gebrauch gemacht werden! Die neue Vergabesoftware hilft dabei, Weiter Informationen dazu folgen.

Bestbieter statt Billigbieter-Prinzip: Nicht der billigste Anbieter soll automatisch einen Auftrag erhalten, sondern der Beste. Also der, beim dem davon ausgegangen werden kann, dass sowohl die Qualität, als auch der angegebene Preis am Ende stimmt. Denn der billigste ist dies meist nur bei der Ausschreibung und am Ende weit vom besten Anbieter entfernt!

Zwingende Überprüfung von Arbeiten ausländischer Firmen: Da ausländische Unternehmen meist zu billigeren Preisen arbeiten, werden diese oft auch in Österreich beauftragt. Dies ist aufgrund der herrschenden Dienstleistungsfreiheit auch rechtens. Dadurch ergeben sich jedoch Probleme. Zum einen stört dies das heimischen Preisgefüge empfindlich, zum anderen kommt es teils zu katastrophalen Installationsmängeln. Zwar kann eine ausländische Firma haftbar gemacht werden, gerade für private Bauherren ist eine solche jedoch oft sehr schwer zu erreichen. Daher fordern wir, dass eine Baustelle nur von österreichischen Konzessionären, also jene die hier geltenden Vorschriften kennen, abgenommen werden darf!

Ausgefüllte Unterschriftenliste bitte an die Bundesinnung d. Elektro-, Gebäude-, Alarm-u. Kommunikationstechniker senden!

Fax: +43 (0)1 253 303 393 20 oder E-Mail: elektrotechniker@bigr2.at

 

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