Gesetze gelten doch für alle – oder?

von Michael Brandstetter

Ing. Gerald Prinz ist
­Bundesinnungsmeister der
Elektro-, Gebäude-, Alarm- und ­Kommunikationstechniker.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Entwurf der neuen OIB Richtlinie 6 ist bei uns Elektrotechnikern zurzeit das Thema Nummer 1. Werden sich Infrarot Heizungen überhaupt noch rechnen? Geht sich ein positiver Energieausweis noch aus? Die Zielwerte für den CO2-Verbrauch und den Gesamtenergiefaktor fGE wurden angezogen, aber die CO2-Werte für Strom sind ähnlich schlecht als in der letzten Novelle. Das kann wirklich knapp werden und der ganzen Branche mitten im Aufschwung einen herben Dämpfer versetzten.

Will man dem Elektrotechnikgewerbe etwa bewusst schaden?

Wir haben die Landesinnungsmeister mit der Bitte um Intervention informiert, wir haben die entsendeten Landesvertreter in den Sachverständigenbeirat informiert, wir haben eine Artikelserie gestartet, wir waren bei der Politik vorstellig und wir haben eine Pressekonferenz abgehalten. Ob all die Anstrengung jedoch Früchte tragen werden, liegt ganz allein in den Händen dieses Sachverständigenbeirates. Eigentlich wäre es ganz einfach: Wir haben in Österreich eine eigene Behörde – die E-Control –, welche die Kennzeichnung des Stroms überprüft, festhält und von jedem kW sagen kann, wo es herkommt und wie viel CO2 seine Produktion gekostet hat. Das steht auch so im Ökostromgesetz drinnen. Ich habe mir dieses Gesetz nun näher angesehen und dort ist zu finden, dass

  1. Import von Atomstrom verboten ist und der
  2. Verkauf von »Graustrom« (ohne dass man weiß, woher er kommt und wie er erzeugt wurde) verboten ist. Und
  3. …natürlich noch viel mehr

Über das alles wacht also die E-Control und hat die Energie-Versorger im Auge, dass das, was auf der Stromrechnung draufsteht, auch wirklich geliefert wurde. Also JA – STROM hat seit dem Ökostromgesetz ein Mascherl. Wer einen Vertrag mit einem EVU für 100% Wasserkraft abschließt, bekommt auch zu 100% Wasserkraft. In ganz Österreich. In der ganzen EU. NICHT aber im OIB – im Österreichischem Bauinstitut!!!

Während also die E-Control den Strommix in Österreich mit 61g CO2/kWh bewertet, findet das OIB einen Wert von 248 g CO2/kWh für angemessen. Dieser wird eigens über einen Import/Export Mix be-rechnet. Wenn wir also Grünstrom aus deutscher Windkraft kaufen, Grünstrom aus deutscher Windkraft auch zahlen, müssen wir uns dennoch den schmutzigen Strommix aus ganz Deutschland gegenrechnen lassen. Darin ist natürlich auch Atomstrom enthalten und das ist ganz klar von der Definition her dann ein »Graustrom«. Gelten die Gesetze in Österreich also nicht für das OIB?

Natürlich gehen wir davon aus, dass sich alle Ländervertreter an das österreichische Gesetz halten. Ansonsten müssten diese ja sofort die ÖBB verklagen – die werben doch mit »zero Emission« – wie soll das mit dem OIB-Strommix denn möglich sein? Auch die APG müsste von diesem Herrn sofort verklagt werden! Die Austrian Power Grid importiert ja dann Atomstrom nach Österreich. Ein UWG-Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbes sollte sofort gegen den Verbund angestrebt werden – 100% Strom aus Wasserkraft ist ohne Importe nicht möglich! Usw., usw., …..

Ich bin also guter Dinge, dass sich die Ländervertreter in ihrer abschließenden Sitzung für die massive Senkung des Konversionsfaktors für Strom einsetzen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier bewusst ein reines Schlechtrechnen des Stromes stattfindet. Soweit kann doch der Einfluss von Lobbys in einem sachlich ausgerichteten Institut nicht gehen.

Ansonsten passt beim nächsten Einkauf gut auf. Nicht dass Ihr statt Bioerdäpfel aus dem Marchfeld auf einmal den ungesunden Erdäpfelmix aus der EU bekommt, aber für den speziellen Bioerdäpfel bezahlen dürft! Beim Strom ist das ja angeblich laut OIB schon so. NAJA mit dem Konsumenten kann man es ja machen. – Glauben sie nur.

Wir werden für Euch ein waches Auge draufhaben und nicht lockerlassen! Hand drauf!

Euer Gerald

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