Funkvernetzte Rauchwarnmelder für mehr Sicherheit

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Die Einknopf-Fernbedienung Ei450 kann an die Wand montiert oder mobil eingesetzt werden. Per Knopfdruck werden alle Melder mit Ausnahme des alarmauslösenden stumm geschaltet.Das Prinzip der Funkwarnmelder ist einfach: Das Signal des auslösenden Melders wird im Alarmfall an alle anderen Melder im gesamten Netzwerk weitergeleitet. Alle anwesenden Personen in der Nutzungseinheit werden sofort gewarnt und nicht erst, wenn der Rauch einen Melder in ihrer Nähe erreicht hat. Besonders eignet sich der Einsatz funkvernetzter Rauchwarnmelder für größere Wohnungen bzw. Häuser, Familien mit Kindern, ältere oder in der Bewegungsfreiheit eingeschränkte Personen, Kindergärten und Einrichtungen des betreuten Wohnens.

Komfort für selbstbestimmtes, altersgerechtes Wohnen
Aktuell im Trend liegen Sicherheitsprodukte für eine barrierefreie Nutzung für die Generation 50plus. Diese müssen verständlicherweise besonderen Anforderungen über die obligatorische Zuverlässigkeit hinaus entsprechen. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden solche Technologien in Zukunft von immer größerer Bedeutung sein. Das Stichwort lautet selbstbestimmtes, altersgerechtes Wohnen. „Aus Konsumentensicht muss Technik vor allem leicht zu bedienen sein, ohne dabei Abstriche bei Sicherheit und Komfort zu machen. Menschen mit eingeschränkter Mobilität profitieren beispielsweise davon, dass Rauchwarnmelder über eine Fernbedienung gesteuert werden können – ohne dabei das außer Reichweite montierte Gerät selbst bedienen zu müssen“, gibt Gerald Rausch, Verkaufsleiter von Ei Electronics Österreich, zu bedenken.

Bedingt durch den demografischen Wandel müssen Wohnungen auch in punkto Sicherheit immer häufiger „barrierefrei“ werden.Per Fernbedienung alles im Griff
Geht ein funkvernetztes System in den Alarmzustand, wird es laut! Denn alle Warnmelder geben gleichzeitig ihren Signalton aus. Mit der Universal-Fernbedienung für Rauch-, Hitze- und Kohlenmonoxidwarnmelder, dem Alarm-Controller Ei450, behält man den Überblick. Mit einem Knopfdruck werden alle Melder mit Ausnahme des alarmauslösenden stumm geschaltet. So lässt sich der Raum, in dem das Signal ertönt, schnell und ohne Umwege lokalisieren. Ein nochmaliger Tastendruck lässt auch den auslösenden Melder verstummen. Der Alarm-Controller dient dazu, Funkwarnmeldesysteme komfortabel und barrierefrei per Knopfdruck zu testen und zu bedienen. Außerdem kann über eine Memory-Funktion ausgelesen werden, ob früher, möglicherweise in Abwesenheit, bereits ein Feuer- oder CO-Warnmelder aktiviert wurde.

Qualität bedeutet Sicherheit
Bei der Systemauswahl spielen die Zuverlässigkeit der Funkverbindungen und der Aufbau des Funknetzwerks eine entscheidende Rolle. Als besonders zuverlässig gelten bidirektional vernetzbare Funkrauchmelder nach dem Repeater-Prinzip, die das Alarmsignal nicht nur empfangen, sondern auch an alle anderen Netzwerkteilnehmer weitergeben, die in ihrer Reichweite liegen. Ei Electronics Funkrauchmelder arbeiten nach diesem Prinzip. Dadurch wird jeder Melder gleichzeitig von mehreren, benachbarten Meldern über einen Alarm informiert und es erfolgt eine flächendeckende Warnung in allen Gebäudeteilen. Die Rauchwarnmelder Ei650W und Ei650C lassen sich schnell und einfach mit Funkmodulen des Typs Ei600MRF ausrüsten, das Modul wird einfach per Hand eingeklickt. Bis zu 12 Rauchwarnmelder können so in einer Meldergruppe verbunden und per Hauscodierung miteinander vernetzt werden. Auch die Verwendung und Integration von Kohlenmonoxidwarnmeldern in Funksysteme gewinnt immer mehr an Bedeutung. Häufig befinden sich die Melder in entlegenen Gebäudeteilen und ein Alarmsignal kann da schnell überhört werden.

Gesetzliche Vorschriften
Bei Neubauten und umfangreichen Umbauten sind Rauchwarnmelder im privaten Wohnbereich in allen Bundesländern in Österreich Pflicht. Die Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist eine freiwillige Maßnahme des Bauherrn bzw. Betreibers. Vernetzte Rauchwarnmelder sind überall dort einsetzbar, wo die Installation von (Einzel-) Rauchwarnmeldern gemäß der jeweiligen Landesbauordnung nach OiB-Richtlinie 2 und TRVB 122 S vorgeschrieben ist. Das Schutzziel muss eindeutig »Personenschutz« lauten und es dürfen keine weiteren Auflagen, die beispielsweise eine Brandschutzanlage erfordern, ergangen sein.

Bilder: Ei Electronics

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