Die Abminderungen erfolgen in der vereinbarten Fassung der jeweils gültigen ÖNORMB 2111. Der Grenzwert gem. ÖNORM B 2111 ist zu beachten. Sofern dem Vertrag von der ÖNORMB 2111 abweichende Bestimmungen für die Preisumrechnung zugrunde liegen, gilt diese Empfehlung insoweit, als über ihre Anwendung zwischen den Vertragspartnern das Einvernehmen hergestellt wird.