Energieeffizienzgesetz: Meldungen bis 14. Februar 2017

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Damit erfüllt Österreich Verpflichtungen aus der Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union. Ziel des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EEffG) ist es, bis zum Jahr 2020 den Endenergieverbrauch durch die von den Energielieferanten gesetzten Maßnahmen um 159 Petajoule sowie durch strategische Maßnahmen von öffentlichen Stellen um 151 Petajoule zu senken.

Stichtag 14. Februar 2017
Erstmals mussten die Effizienzmaßnahmen am 14.2.2016 gemeldet werden, nun steht das Ende der zweiten Verpflichtungsperiode (1.1.2016 bis 31.12.2016) bevor. Daher ruft die Monitoringstelle Energieeffizienz alle verpflichteten Energielieferanten dazu auf, ihre Maßnahmen bis zum 14. Februar 2017 (24:00) zu melden.

Zudem ist der Energieabsatz von 2016 in der Datenbank einzutragen. Die Meldungen erfolgen über die sogenannte »Datenbank bzw. Anwendung zum Energieeffizienzgesetz« im Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes. Weitere Informationen dazu bietet die Webseite www.monitoringstelle.at.

Österreichische Energieagentur betreibt Monitoringstelle
Die Bewertung der Effizienzmaßnahmen und ein entsprechendes Monitoring werden von der von der EU geforderten Nationalen Energieeffizienz Monitoringstelle durchgeführt. „Die Monitoringstelle ist die Anlaufstelle für alle vom Energieeffizienzgesetz betroffenen Unternehmen, damit diese ihren Verpflichtungen unkompliziert und ergebnisorientiert nachkommen können“, erklärt Peter Traupmann, Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur, die die Monitoringstelle Energieeffizienz betreibt. „Es zeigt sich klar, dass die österreichischen Energielieferanten und Unternehmen dem Thema Energieeffizienz, auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, eine hohe Bedeutung zuweisen. Über 16.000 Energieeffizienzmaßnahmen-Meldungen wurden bisher in der Monitoringstelle eingemeldet und verarbeitet. 1.966 Unternehmen haben sich registriert, 1.276 Energieaudit-Meldungen wurden ausgewertet”, so Traupmann weiter.

Umsetzung bis 2020 realistisch
Gemäß der Detailanalyse der im Februar 2016 gemeldeten Energieeffizienzmaßnahmen haben Energielieferanten für die Jahre 2014 und 2015 Maßnahmen mit 13,8 Petajoule an Energieeffizienzgewinnen gemeldet. Die öffentliche Hand erzielte 10,2 Petajoule an strategischen Maßnahmen. Laut dem von der Monitoringstelle verfassten Bericht zum Stand der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes (siehe www.monitoringstelle.at) kann von einer Erfüllung der Ziele bis 2020 ausgegangen werden. „Der effizientere Energieeinsatz hat positive Auswirkungen auf die Umwelt, erhöht die Versorgungssicherheit und bringt volkswirtschaftliche Vorteile für den Standort Österreich“, betont Peter Traupmann.

Über die Monitoringstelle Energieeffizienz
Die Aufgabe der Monitoringstelle ist es, gemeldete Daten zu evaluieren und standardisierte Methoden zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen zu entwickeln. Das österreichische Energieeffizienzgesetz setzt zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf strategische Maßnahmen (wie Sanierungsscheck) sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen Energielieferanten Energieeffizienz-Maßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze an Endverbraucher nachweisen. Entscheidend ist, dass eine Maßnahme gesetzt wird, die das Input-Output-Verhältnis (z.B. eines Gerätes oder Prozesses) verbessert und dem Lieferanten zurechenbar ist.

Neben Energielieferanten erfasst das Gesetz auch große energieverbrauchende Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Energiedienstleister. Große Unternehmen müssen sich mit ihrem Energieverbrauch auseinandersetzen und externe Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes Managementsystem samt Energieaudits implementieren. Erbringer von Energiedienstleistungen und Energieberatungen für Unternehmen müssen Qualifikationskriterien erfüllen und sich in ein öffentliches Register der Monitoringstelle eintragen lassen. Kleine und mittlere Unternehmen sind vom Gesetz nicht umfasst.

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