Bis 5.000 Euro Förderung beim Autokauf:

»E-Mobilität für Private« geht in die Verlängerung

von Moritz Hell

Bislang erhielten Privatpersonen bis zu 5.000 Euro beim Kauf eines neuen Elektroautos. Das wird auch heuer und darüber hinaus so sein: Die Aktion »E-Mobilität für Private« des Klima- und Energiefonds wurde bis 31. März 2022 verlängert. Bei ihrer Prolongation wurde zudem der Umfang der Aktion erweitert, das von Leonore Gewessler geführte Klimaschutzministerium unterstützt die Anschaffung von Ladeinfrastruktur künftig auch ohne Kauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs.

„Der Verkehr ist unser Sorgenkind im Klimaschutz. Mit der Verlängerung der Förderung von E-Fahrzeugen für Private unterstützt der Klima- und Energiefonds auch 2021 einen Umstieg auf die klimafreundliche E-Mobilität. Das ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele“, sagt Ministerin Gewessler zur Maßnahme.

Theresia Vogel, Geschäftsführerin des Klima- und Energiefonds, ergänzt: „Die Förderung für E-Mobilität beim Klima- und Energiefonds geht nahtlos weiter. Und das ist gut so, denn nun drängen immer mehr Modelle auf den Markt, immer mehr Mobilitätsbedürfnisse können rein elektrisch abgedeckt werden. Dank der Förderaktion ist nachhaltige E-Mobilität nun wirklich bei den Verbraucher_innen angekommen.“

Bis zu 5.000 Euro Ersparnis für E-Autos

Gemeinsam mit dem E-Mobilitätsbonus der Automobilimporteure ergibt sich eine Ersparnis von bis zu 5.000 Euro pro privatem E-Auto, das rein elektrisch angetrieben wird – und der dafür benötigte Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder solche mit Range Extender ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro pro Fahrzeug. Hybride standen zuletzt allerdings aufgrund hoher Emissionen in der Kritik.

Unkompliziert zur Förderung

Die Einreichung ist seit 1. Januar 2021 möglich. Die Registrierung ist ausschließlich online unter www.emob.klimafonds.gv.at und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis 31.3.2022 möglich. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten die Antragsteller_innen einen individuellen Zugangslink zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform, der 24 Wochen gültig ist.

Innerhalb dieser 24 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeugs und die Antragstellung erfolgen. Kombinationen mit Landes- oder Gemeindeförderungen sind möglich. Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen. Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen.

Serviceteam »E-Mobilität für Private«

Telefon: 01/316 31 733
E-Mail: e-mobilitaet@kommunalkredit.at
Informationen zu den Förderaktionen

www.umweltfoerderung.at
www.klimafonds.gv.at

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