Die Innungskolumne im September 2011

von Thomas Buchbauer

Die Fachfirmen überprüfen zwar die elektrischen Anlagen in diesen Bereichen, stellen zumeist auch etliche und auch gefährliche Mängel fest und bewerten diese Anlage auch negativ.

Aber wie sieht es jetzt mit dem Auftrag zur Sanierung dieser Anlagen aus? Meistens leider schlecht für jene Firma, welche die Anlagen überprüft hat. Zumeist wirft es leider dunkle Schatten auf das Verhältnis zwischen Prüfer/Errichter und Auftraggeber/Hausverwalter, vor allem wenn es sich hierbei jeweils um ein und dieselbe Person und/oder Firma handelt.

Wenn Prüfer Mängel an elektrischen Anlagen feststellen, um dann mit der eigenen Firma eine Sanierung anzubieten, hat dies oft einen schalen Beigeschmack bei den Auftraggebern. Das bedeutet aber nicht, dass die Prüfer zu Unrecht eine Vielzahl an Mängel festgestellt haben. Auf eine lange Mängelliste hört man dann von den Auftraggebern oftmals die Sätze: „Seid ihr auf der Suche nach Arbeit?“ oder „Habt ihr im Moment nichts anderes zu tun?“ oder der Favorit: „Müsst ihr euch unbedingt bei mir sanieren?“.

Zumeist fehlt dann aber auch noch das notwenige technisch-rechtliche Argumentarium, um die Betreiber dieser Anlagen über Sofortmaßnahen, wirtschaft-liche Sanierung und Nachhaltigkeit zu informieren.

Das Kuratorium für Elektrotechnik bietet schon seit einigen Jahren als unabhängige und neutrale Stelle Sichtprüfungen in diesen Anlagenbereichen an. Anhand eines Kurzbefundes ist jedem Anlagenbetreiber sehr schnell klar, welche Mängel er sofort und umgehend zu sanieren hat. Meistens führt an einer sofortigen Neuerrichtung der Hauptleitungsbereiche und den allgemein zugänglichen Bereichen kein Weg vorbei.

Das nächste Problem ist dann aber immer noch die Auftragsvergabe für diese Sanierungsmaßnahmen. Werden diese Arbeiten normativ korrekt und kalkulatorisch richtig angeboten, so ist eines leider meist gewiss: Dieser Auftrag wird wahrscheinlich für die Hälfte dieser Summe vergeben. Auch wenn klar ist, dass sich unterm Strich die sanierte Anlage in einem schlechteren Zustand als die Altanlage befindet, da eine ordnungsgemäße Sanierung zu diesem Preis keinesfalls möglich ist.

Erschwerend kommt noch dazu, dass nach Fertigstellung der Arbeiten eine Erstprüfung (Selbstprüfung) durch den Errichter stattzufinden hat. Welcher Errichter bescheinigt sich schon selbst Mängel in der soeben neu errichteten Anlage?

Das Kuratorium für Elektrotechnik bietet daher jetzt auch eine begleitende Kontrolle oder Überprüfungen von neu errichteten Anlagen an, um endlich jene Firmen, die mit Vorsatz Preise, Qualität und schlussendlich auch den Ruf der gesamten Branche zerstören, endlich zur Vernunft zu bringen.

Es ist für diese Branche nun endgültig die Zeit gekommen, endlich gemeinsam an einem Strang zu ziehen, die Preise zu stabilisieren und die Qualität der Arbeiten wieder zu heben, um die Nachhaltigkeit und das Vertrauen in die gesamte Elektrobranche zu stärken.

Christian Bräuer

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