Die Innungskolumne im März 2012

von Thomas Buchbauer

Unsere Berufsgruppe, die Errichter von Alarmanlagen, besorgten sich sofort eine solche Anlage, ließen diese aus Neutralitätsgründen von einem Sachverständigen testen. Ergebnis: wie erwartet – eine Katastrophe. Das Gutachten wurde veröffent-licht und die Förderstellen in Österreich informiert. Diese Anlage hat weder der ein-schlägigen Norm entsprochen noch war sie fachgerecht gebaut. Die Förderung die-ser Anlage wurde daraufhin verhindert. Es begann ein Hick-Hack zwischen der Bun-desinnung und dieser Firma. Einige Auftritte im Internet. Klage gegen die Bundesin-nung – der Umsatz der Firma brach zusammen.

Anschließend Prozess gewonnen – Firma in Konkurs. Wir blieben auf den Gerichts-kosten sitzen, meinten aber, das Problem ist jetzt endlich erledigt in der Branche. Aber nun stellt sich heraus, dass es Probleme mit den Altlasten gibt – denn die Anla-gen funktionieren natürlich nicht.

Entweder sind sie zu empfindlich, oder sie sprechen überhaupt nicht an. Wer und wie setzt man sie instand? Man müsste eigentlich meinen, man lernt daraus. Finger weg von solchen No-name-Produkten und von Keilerfirmen – auch wenn sie einen noch so professionellen Auftritt haben. Denn nach einem Konkurs und nicht auffindbaren Geschäftsführern kann dem Konsumenten auch in Österreich keiner helfen. Auch wenn das Konsumentenschutzgesetz noch so gut ist.

Aber man glaubt es kaum – natürlich gibt es wieder einen unkundigen Unternehmer, der wider besseres Wissen die Konkursmasse aufgekauft hat und das Produkt neu-erlich auf den Markt bringen will.
Gott sei Dank, kommt er drauf, dass alle Anlagen nicht funktionieren. Er braucht eine Spezialfirma, die die Anlagen repariert. So stellt er eine Anfrage an die Bundesin-nung und ersucht um Unterstützung.
Wir haben ihn nun aufgeklärt, dass er diesen Schrott nur noch entsorgen kann, und sich damit weitere »Zores« spart.

Hoffentlich ist diese unendliche Geschichte damit nun endlich erledigt.

Euer
Joe Witke

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