Missachtung der gesetzlichen Rücknahmepflicht ausgedienter Energiesparlampen und LEDs:

Deutsche Umwelthilfe verklagt Amazon

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Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergaben, dass Verbraucher, die ihre ausgedienten Energiesparlampen und LEDs beim Handelsunternehmen Amazon für eine ordnungsgemäße Entsorgung zurückgeben möchten, hierzu keine gesetzeskonforme Möglichkeit haben. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen, wie beispielsweise Amazon, zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten, wozu auch schadstoffhaltige Energiesparlampen oder LEDs gehören. Weil der amerikanische Onlinehändler sich weigerte, gegenüber der DUH eine Erklärung abzugeben, zukünftig die festgestellten Verstöße abzustellen und eine gesetzeskonforme Rückgabe ausgedienter Energiesparlampen und LEDs sicherzustellen, reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband mittlerweile Klage beim Landgericht München ein.

Seit dem 24. Juli 2016 sind Händler mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das gilt auch für LEDs und quecksilberhaltige Energiesparlampen. Die DUH stellte fest, dass Amazon Verbraucher zur Rückgabe von Beleuchtungskörpern den kostenlosen Paketversand über das Rücknahmesystem »Electroreturn« der Deutschen Post anbietet. Auf Nachfrage der DUH teilte die Deutsche Post jedoch mit, dass der Paketversand von Altlampen wegen der Bruchgefahr und einer möglichen Freisetzung des giftigen Quecksilbers ausgeschlossen ist. Die DUH hält den Paketversand von Altlampen aus den genannten Gründen für grundsätzlich ungeeignet. Der Handel muss für andere praxistaugliche Sammelmöglichkeiten sorgen, beispielsweise durch die Schaffung von flächendeckenden stationären Sammelsystemen oder der Beteiligung an diesen.

„Es ist nicht akzeptabel, dass Amazon als Marktführer des Internet-Handels Verbraucherrechte zu Lasten traditioneller Händler verweigert. Der Bürger wird von Amazon mit schadstoffhaltigen LEDs und Energiesparlampen allein gelassen, und die gesetzlich vorgeschriebenen Rückgabemöglichkeiten werden verweigert. Diese Art der Ertragsmaximierung auf Kosten von Umwelt und Verbrauchern muss beendet werden. Da sich Amazon weigert, seinen Rechtsverstoß einzugestehen und eine Wiederholung für die Zukunft auszuschließen, bleibt uns kein anderer Weg als eine gerichtliche Entscheidung“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Weil neben Amazon auch weitere Onlinehändler, wie beispielsweise Conrad, Media Markt, Saturn, Netto Online, Redcoon oder Globus Baumarkt Verbrauchern keine ordnungsgemäßen Rückgabemöglichkeiten für LEDs und Energiesparlampen anbieten, werden gegen diese Unternehmen ebenfalls Rechtsverfahren eingeleitet, so die DUH.

„Wie kann es sein, dass die für den Vollzug von Gesetzen verantwortlichen Landesbehörden ausgerechnet bei Amazon, einem der weltweit größten Internethändler, einen schwerwiegenden Verstoß gegen Umwelt- und Verbraucherrecht übersehen. Die Behörden müssen endlich ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachkommen und die korrekte Umsetzung des Elektroaltgerätegesetzes gewährleisten. Ohne Kontrollen werden Händler weiterhin versuchen, sich vor der gesetzlichen Rücknahmepflicht von Elektroschrott zu drücken“, kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Nur etwa 40 Prozent des anfallenden Elektroschrotts wird ordnungsgemäß gesammelt, 60 Prozent wird illegal entsorgt oder exportiert. „Bis 2019 soll 65 Prozent des Elektroschrotts in Deutschland für eine umweltfreundliche Wiederverwendung und Entsorgung gesammelt werden. Der Handel hat in 2016 nur rund 70.000 Tonnen Elektroschrott zurückgenommen. Im Vergleich zu den etwa 1,7 Millionen Tonnen jährlich in Deutschland anfallenden Mengen Elektroschrott ist das erschreckend wenig“, sagt Fischer.

 

Hier die Auswertung der DUH-Tests zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten: duh.de

 

Quelle: Presseportal

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