Care-Energy-Kunden erhalten weiter Strom

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Über das deutsche Energieunternehmen Care-Energy AG, das auch in Österreich als Energielieferant tätig ist, wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Wien (OTS) – Die Stromversorgung für betroffene Kunden ist aber weiter sichergestellt. Die Care-Energy AG hatte Mitte Februar einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Nach der nun erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann in weiterer Folge die Verrechnungsstelle für den österreichischen Strommarkt, APCS, den Vertrag mit der Care-Energy AG auflösen. Nach einer allfälligen Vertragsauflösung kann das Unternehmen nicht mehr als Stromlieferant tätig sein. „Die Kunden von Care-Energy werden aber auch in diesem Fall weiter mit Strom versorgt“, betont Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der Energieregulierungsbehörde E-Control. Sollte die APCS den Vertrag mit der Care-Energy AG auflösen, werden die betroffenen Kunden vom Regulator einem Ersatzlieferanten zugeteilt. Die E-Control bestimmt für jeden der 14 Netzbereiche Österreichs, in dem die Care-Energy AG tätig ist, Ersatzlieferanten mittels eines gesetzlich vorgesehenen Losverfahrens. Das Losverfahren garantiert, dass alle Lieferanten die gleiche Chance haben, Kunden zugeteilt zu bekommen.

Zugewiesener Ersatzlieferant kann gewechselt werden
Der zugewiesene Ersatzlieferant muss die Kunden über die Belieferung informieren und zu seinen Standardtarifen beliefern. „Wenn einem Kunden der neue Lieferant nicht zusagt, kann er binnen zwei Wochen zu einem anderen Anbieter wechseln“, erläutert Urbantschitsch. Der neue Lieferant kündigt dann den Energieliefervertrag bei dem alten Lieferanten und kümmert sich um alles Weitere. Bei einem Wechsel sollten Konsumenten ihren Stromzählerstand ablesen (aus Nachweisgründen am besten den Zählerstand abfotografieren) und an den Netzbetreiber sowie den neuen Lieferanten übermitteln.

Kunden der Care-Energy AG, die noch ein Guthaben besitzen, können diese Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, um über die Gläubigerquote zumindest einen Teil davon zu erhalten. Sie können sich dazu an den zuständigen Insolvenzverwalter wenden: www.hww.eu

 

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