BIAS tagte über den Dächern Wiens

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Ernst Matzke ist ein Unikat – der Geschäftsführer der Wiener Landesinnung hat im Laufe seiner langjährigen Tätigkeit schon so manchen Innungsmeister kommen und gehen gesehen. Er hat es auch stets geschafft, Einflüsse von hoher Stelle, die der Sache nicht dienlich waren, abprallen zu lassen und dadurch die Innung über all die Jahre im Sinne der Mitglieder zu führen. Damit ist nun Schluss – zumindest was Matzkes Amtszeit betrifft. Er tritt mit Ende des Jahres in den Ruhestand. Die Innungsmeister und ihre Kollegen aus den Bundesländern nahmen die BIAS in Wien nun zum Anlass, Ernst Matzke zu verabschieden und seinen Nachfolger Thomas Supper willkommen zu heißen.

Nach einer Gedenkminute für den kürzlich verstorbenen OÖ LIM Felix Kreil und dem Hochlebenlassen des Geburtstagskinds – dem Wiener LIM-Stv. Walter Tazer – war die Reihe an BIM Joe Witke, seine Aktivitäten der letzten Monate zusammenzufassen. So kündigte Witke an, dass die BI vor hat, ein Papier – ähnlich wie die TEAV – in Kooperation mit der Lichttechnische Gesellschaft (LTG) zu erarbeiten und herauszubringen. Der Leitfaden zum Thema Licht wird im Jänner 2014 erscheinen – die LED-Version in rund einem Jahr. Nachdem die Kommunikation zwischen der BI und den Ausschussmitgliedern in den Bundesländern ausbaubar ist, schlug Witke vor, regelmäßig in die Bundesländer zu fahren, um für eine bessere Informationen zu sorgen. Im Zuge dessen griff er der Präsentation von Gottfried Rotter vor und berichtete vom Ziel, einen Veranstaltungskalender für die gesamte Branche ins Leben zu rufen: „Da es in der Branche keinen einheitlichen Kalender für Veranstaltungen gibt, wird es unsere Aufgabe sein, alle Events – von den LI, der BI, der Industrie und des Großhandels – in Zusammenarbeit mit dem i-Magazin auf einer Plattform zusammenzufassen“, kündigte der BIM verheißungsvoll an.

Nach den Organisationsthemen wechselte Witke in die Technik. Gleich zu Beginn unterstrich der oberste Innungsmeister Österreichs, dass der AC-Fehlerstrom-Schutzschalter bei Neuanlagen ab 2014 im Grunde ausgedient hat – im O-Ton: „Ab nächsten Jahr ist der Einsatz von AC-FI dort verboten, wo man sicher sein kann, dass das Vorhandensein von elektronischen Geräten nach einer Alternative verlangen“, so Witke. Der Grund dafür ist, dass die Fehlerströme, die derzeit von modernen Geräten – wie etwa Netzgeräte von PC und Smartphones, Energiespar- und LED-Lampen, aber auch Waschmaschinen, Flat-Screen-Fernsehgeräten, Haarfön und ähnliches – verursacht werden und den Fehlerstrom von der Wechselspannung überlagern, das Auslösen der FI-Schalter beeinflussen. Das kann dazu führen, dass der FI im Störungsfall nicht auslöst.

Da immer mehr elektronische Geräte in Haushalten und Büros zum Einsatz kommen und im Elektrotechnikgesetz steht, dass der Elektrotechniker die Anlage so zu übergeben hat, dass sie sicher ist, darf man unter diesen Voraussetzungen auf keinen Fall mehr AC-FIs einbauen. Bei Gerichtsverfahren werden Sachverständige stets danach gefragt, ob der Stand der Technik verbaut wird – würde es in Zukunft – also ab 2014 – bei einer Anlage, in dem ein AC-FI zum Einsatz gekommen ist, zu einem Zwischenfall kommen, dann ist das zuständige Elektrounternehmen haftbar.

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt schließlich die Problematik auf – Tirols LIM Gerald Prinz berichtete von einem traditionellen 400-Betten-Hotel am Arlberg, für das die Behörde einen Prüfbefund verlangte: „Der damit beauftragte Elektrotechniker stand nun vor dem Problem, dass er dem Hotelbetreiber eigentlich einen negativen Prüfbefund ausstellen musste. Immerhin wurde die Installation vor vielen Jahren errichtet und wird heute nicht mehr genauso betrieben wie zum Zeitpunkt der Errichtung – in der Zwischenzeit sind zahlreiche elektronische Geräte im Einsatz und diese führen zu den bereits erwähnten Problemen.“ Nach einer intensiven Diskussion zu diesem Thema stellte Witke klar, dass in derartigen Fällen der Anlagenbetreiber schriftlich darauf hinzuweisen ist, dass ein AC-FI nicht mehr den Anforderungen der Technik von heute entspricht. „Hat man das getan, ist man als Elektrounternehmer weitgehend aus dem Schneider. Der Prüfbefund fällt zwar nicht negativ aus, hat aber ein Beiblatt dabei. Damit hat man sich rechtlich abgesichert, den Anlagenbetreiber über die Situation informiert und ihn auch als Kunden nicht vergrault. Am besten legt man parallel dazu ein Angebot für das Auswechseln der nicht mehr zeitgemäßen Fehlerstrom-Schutzschalter“, schlägt Witke seinen Kollegen vor. „In der ÖNORM B 2110 ist auch klar die Hinweispflicht aller am Bau beteiligten Firmen – also auch der Elektrotechniker – definiert“, unterstreicht auch Gottfried Rotter die Notwendigkeit dieser Maßnahme.

Die Tatsache, dass man nur bei Überprüfungen oder Änderungen von elektrotechnischen Anlagen derartig vorgehen kann, führt allerdings zu einem Problem: Nur Konsumenten, bei denen ein Elektriker gerade tätig ist, werden in den Genuss dieser Information kommen. Ein Punkt, der für NÖ LIM Fritz Manschein Grund genug ist, darüber weiter nachzudenken. Er geht in seinen Äußerungen sogar noch einen Schritt weiter und meint, dass es eigentlich fahrlässig ist, den Rest der Bevölkerung nicht zu informieren. Um nicht den Anschein zu erwecken, dass der Elektrotechniker den Konsumenten etwas aufzwingen will, hat sich die BI eben deswegen dazu entschlossen, ein unabhängiges Gutachten von höchster Stelle ausarbeiten zu lassen. Erst wenn diese Untersuchung abgeschlossen ist, will man ein Informationsblatt herausgeben, mit dem der Elektrotechniker die Konsumenten informieren kann, ohne dass ein schlechtes Licht der »Geschäftemacherei« auf ihn fällt – Prinz dazu: „Das ist nicht anderes als bei einem Automechaniker – wenn der Reifen abgefahren ist, darf er auch keinen positiven Überprüfungsbescheid ausstellen. Dann bekommt man nun einmal kein Pickerl für sein Auto – und bei einer elektrischen Anlage ist das nicht anders.“ Schließlich schließt der BIM die Diskussion mit dem interessanten Nachsatz: „Das Problem wird leider von keinem Messgerät detektiert.“

Nach einem Bericht über den Stand der Dinge hinsichtlich der Smart Meter und der Ankündigung, Veränderungen in der Bauordnung in Bezug auf Infrarotheizungen anzustreben, berichtete Witke darüber, wie die BI auf die Information des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) in der ORF-Sendung über die Kosten der verschiedenen Heizsysteme reagieren will: „Wir werden der TU-Wien einen Forschungsauftrag erteilen, um untersuchen zu lassen, wie hoch die Kosten der einzelnen Heizsysteme – und zwar von der Anschaffung, der Installation bis hin zum Betrieb und der Lebensdauer – tatsächlich sind. Und zwar ohne Äpfel mit Birnen zu vergleichen.“ Mit dem Ergebnis will die BI eine Pressekonferenz abhalten, zu der natürlich auch den ORF aber auch alle anderen Medien dieses Landes einladen werden, um klarzustellen, wie eine moderne Heizung, die elektrisch gespeist wird, tatsächlich abschneidet.

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