Die Bauwirtschaft drückt trotz Corona-Krise die Reset-Taste:

Alles im Griff?

von Thomas Buchbauer

Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Die Sozialpartner fanden Stand 26.3.2020 zu einer Einigung. Wie dem Papier, das dem i-Magazin nun vorliegt (siehe Anhang), zu entnehmen ist, kamen die Verantwortlichen der Wirtschaftskammer und der Gewerkschaft unter der Führung von Wirtschaftskammerpräsident Dr. Harald Mahrer und dem Präsidenten des Österreichischen Gewerkschaftsbunds Wolfgang Katzian überein, wie auf den Baustellen in Österreich trotz COVID-19-Krise gearbeitet werden darf.

Die Bautätigkeit war in Österreich gemäß der 98. VO vom 15.3.2020 und der 107. VO vom 19.3.2020 trotz Coronakrise grundsätzlich erlaubt. Trotzdem schlossen zahlreiche Baufirmen in den letzten Tagen ihre Baustellen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleisten zu können.  Die Folge daraus war eine Flut an Kündigungen und Kurzarbeitsanträgen. Mit der »Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von COVID-19« geben die Verantwortlichen den Unternehmen und ihren Mitarbeitern nun einen Leitfaden in die Hand, der ein einheitliches Vorgehen ermöglichen soll. Damit gibt man der Bauwirtwirtschaft ein Instrument an die Hand, das es ihr ermöglicht, alle Baustellen in Österreich wieder hochzufahren.

Schlüsselbranchen machen auf

Mahrer und Katzian sind sich einig: „Die Gesundheit der Arbeitnehmer hat oberste Priorität. Gleichzeitig müssen wir dafür Sorge tragen, dass wichtige Schlüsselbranchen wie die Bauwirtschaft nicht zum Erliegen kommen, sondern die Produktion überall dort aufrechterhalten werden kann, wo dies aus gesamtwirtschaftlicher Sicht notwendig und aus gesundheitspolitischer Sicht vertretbar ist“, lassen die beiden Spitzenfunktionäre die heimische Wirtschaft wissen und stellen ihr und ihren Protagonisten mit der Handlungsanleitung eine »Checkliste« zur Verfügung, um das Problem der Ansteckungsgefahr auf den Baustellen in den Griff zu bekommen.

Lesen Sie und machen Sie sich selbst ein Bild! Wir stellen Ihnen das Papier zur Verfügung: Infoblatt download

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