Aktion klick und sicher

von Thomas Buchbauer

Der FI-Schalter oder Fehlerstromschutzschalter hat die Aufgabe, im Ernstfall den Strom automatisch in der Anlage abzuschalten. Damit er seine volle Schutzfunktion erfüllen kann, ist es notwendig, ihn regelmäßig auf seine Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Ein einfacher Klick auf den Druckknopf zeigt in Sekundenschnelle an, ob der Schalter seiner Rolle gerecht wird. Wenn er dabei nicht abschaltet, kann sich die gesamte Anlage zur Stromfalle entwickeln. Die Experten der Elektroinnung Wien empfehlen, den Test bei der Zeitumstellung im Sommer und Winter kontinuierlich durchzuführen, da die Uhren sowieso umgestellt werden müssen.

 

Brandgefährlich: alte Fehlerstromschutzschalter

Brandgefährlich sind zudem veraltete Fehlerstromschutzschalter. „Aber auch, wenn ein lebensrettender, hochempfindlicher FI-Schalter mit 0,03 Ampere Auslösestrom montiert ist, muss er regelmäßig getestet werden. Denn wenn der Prüfknopf über längere Zeit nicht betätigt wird, können die Kontakte korrodieren. Sie »kleben« und lösen im Ernstfall nicht mehr aus,“ warnt TR Ing. Josef Witke, Bundes- und Landesinnungsmeister Wien der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker.
Moderne Haushaltsgeräte, wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler, benötigen sogar spezielle FI, die in den Gebrauchsanweisungen der Gerätehersteller zwingend für sicheren Betrieb vorgeschrieben werden. Auch für sie gilt die »Testpflicht«!

 

Prüfpflicht: Mieter oder Hausverwaltung?

„Grundsätzlich ist jeder Wohnungsmieter bzw. -eigentümer dazu verpflichtet, für eine sichere Elektroanlage zu sorgen. Ihn trifft also die Verpflichtung, seinen FI-Schalter per Prüfknopf zu testen. Das ist mit einem Auto vergleichbar, bei dem vom Halter in regelmäßigen Abständen Überprüfungen gemacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu garantieren,“ betont Ing. Mag. Gottfried Rotter, Geschäftsführer der e-marke.

 

Hausverwaltung: Vorsorge vor Katastrophen

Wohnungen mit unsicheren Elektroanlagen dürfen seit der aktuellen Elektrotechnik-Verordnung vom Juli 2010 nicht mehr neu vermietet werden. Vor jeder Neuvermietung muss der Vermieter die Elektroanlage der Wohnung von einem Elektrotechniker überprüfen lassen. Der Vermieter muss dem Mieter in jedem Fall die Sicherheit der Elektroanlage mit einem Elektro-Befund (umfangreiche schriftliche Dokumentation) nachweisen. Allerdings sind sich so manche Hausverwaltungen dieser Verpflichtung nicht bewusst.

 

Elektro-Check-Initiative der Wiener Elektroinnung verlängert!

Im Rahmen der Sicherheitsaktion der Wiener Elektroinnung wurden für den E-Check Fixpreise festgelegt. Sie hängen von der Größe der Wohnung ab. So kostet im Rahmen der Aktion die Überprüfung einer Wohnung bis 75m² nur € 290,- inklusive Mehrwertsteuer. Interessierte Konsumenten können sich direkt auf der Website des Kuratorium für Elektrotechnik sowie auf der Webseite der e-Marke mehr Informationen holen und ihren persönlichen Check anmelden.

 

www.kfe.at

 

www.e- marke.at

 

 

Ähnliche Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar

* Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.

Unseren Newsletter abonnieren - jetzt!

Neueste Nachrichten aus der Licht- und Elektrotechnik bestellen.